Strafrecht in Frankfurt

Strafrecht in Frankfurt – auf den richtigen Anwalt kommt es an 

Anwälte für Strafrecht – qualifiziert und kompetent

Grundsätzlich verteidigen Anwälte für Strafrecht in Frankfurt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Als Beschuldigter oder Opfer einer Straftat sind Sie bei ihnen gut aufgehoben. Sie können sicher sein: Hier haben Sie es mit Profis zu tun. Ein Anwalt für Strafrecht in Frankfurt ist nicht irgendein Jurist, sondern verfügt in seinem Ressort über lange Berufserfahrung. Von solchen Anwälten dürfen Sie mit Sicherheit eine hohe Kompetenz erwarten. Gerade bei Strafsachen kann sie von ausschlaggebender Bedeutung sein. Dazu kommen Eigenschaften wie menschliches Einfühlungsvermögen, Ehrlichkeit, Ruhe sowie besonnenes Vorgehen, um die Probleme bestmöglich zu lösen.

Bei Strafverfahren rechtzeitig einen Strafverteidiger einschalten

Für Beschuldigte geht es in einem Strafverfahren um viel. Für sie steht unter Umständen ihre Freiheit und bürgerliche Existenz auf dem Spiel. Wenn Sie zwangsläufig in solch eine Rolle schlüpfen, kann der Rat nur lauten: Schalten Sie frühzeitig, also vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens, einen Anwalt für Strafrecht in Frankfurt ein. Lassen Sie sich gründlich beraten und treffen Absprachen. So vermeiden Sie bereits in dieser Phase Fehler, die später vielleicht nicht korrigierbar sind. Dabei ist es egal, ob es sich um das allgemeine Straf-, das Jugend-, Wirtschafts- oder Sexualstrafrecht handelt: Von vornherein sollten Offenheit und Ehrlichkeit obwalten. Nur so kann Ihr Anwalt Sie allumfassend in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor dem Amts- bzw. Landgericht vertreten. Dasselbe trifft zu für Revisionen und Gnadengesuche.

Ein Anwalt als Zeugenbeistand und Nebenklagevertreter

Doch nicht nur als Beschuldigter können Sie beim Strafrecht in Frankfurt einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Auch als Zeuge haben Sie das Recht, ihn sich als Beistand zu ordern. Sinnvoll ist das immer dann, wenn Sie unsicher sind, insbesondere die Absicht haben, Ihr Auskunftsverweigerungsrecht (Sie müssten sich selbst belasten) oder Zeugnisverweigerungsrecht (Verwandte, Ärzte) zu gebrauchen. Nicht selten entsteht aus einer Zeugenaussage vor Gericht sogar eine Nebenklage. Stellen Sie sprich Ihr Anwalt fest, dass resultierend aus der Straftat Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche erwachsen, wird er gleichwohl in dieser Angelegenheit für Sie tätig. Selbstredend natürlich von Anfang an im Auftrag Ihrer Nebenklage, wenn Sie beispielsweise Opfer von Betrug oder Untreue geworden sind. Denken Sie in all den Fällen stets daran: Nur Ihr Anwalt erhält Akteneinsicht und kann Sie optimal vertreten.

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